FachkräftePartner.de

COMPLIANCE & RECHTSSICHERHEIT

Wir kennen die Regeln. Und halten uns daran.

Internationale Anwerbung kann schiefgehen — wenn Verfahren, Verträge oder Datenschutz nicht stimmen. Hier erfahren Sie, an welchen Gesetzen wir uns konkret messen lassen.

UNSERE GRUNDSÄTZE

Sechs nicht verhandelbare Prinzipien

Anwaltlich geprüfte Verträge

Jeder Arbeitsvertrag wird durch unsere Migrationsanwälte (Kanzleien in Berlin, München, Köln) auf AufenthG- und FEG-Konformität geprüft, bevor er an die Auslandsvertretung geht.

Vorabzustimmung der BA

Die Bundesagentur für Arbeit prüft jede Vermittlung auf Tariflohn, Arbeitsbedingungen und Marktverdrängung. Wir holen die Vorabzustimmung in jedem Verfahren ein.

Keine Schwarzarbeit, keine Scheinverträge

Jeder von uns vermittelte Mitarbeiter besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Wir lehnen Aufträge ab, die diese Standards nicht erfüllen.

Drittlandtransfer mit Garantien

Datentransfers zwischen Deutschland (Auftraggeber) und Türkei (Operations) erfolgen auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC) und technischen Schutzmaßnahmen nach Art. 46 DSGVO.

Antikorruptions-Richtlinie

Unser Code of Conduct verbietet jede Form von Beschleunigungszahlungen, Bestechung oder unangemessenen Geschenken — insbesondere im Verkehr mit Behörden.

ESG & faire Anwerbung

Wir folgen den IRIS-Standards (International Recruitment Integrity System) der IOM: keine Vermittlungsgebühren vom Bewerber, keine Schuldknechtschaft, faire Verträge.

RECHTLICHER RAHMEN

Diese Gesetze halten wir ein — vollumfänglich.

Eine vollständige Liste der Vorschriften, an denen sich jeder unserer Vorgänge orientiert. Sie können sich darauf verlassen: Wir kennen das Kleingedruckte und sparen Ihnen böse Überraschungen.

FEG

2020 / Reform 2023

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Rechtlicher Rahmen für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Wir wenden alle drei Säulen (Qualifikation, Erfahrung, Potenzial) regelkonform an.

AufenthG

§§ 16a, 16d, 16f, 18a, 18b, 18c, 18d, 18g, 19c, 81a

Aufenthaltsgesetz

Wir wählen den richtigen Aufenthaltstitel je nach Profil — von Ausbildung über Berufsausübung bis hin zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.

BeschV

alle Fassungen

Beschäftigungsverordnung

Die BeschV regelt, welche Tätigkeiten Drittstaatler ausüben dürfen. Wir prüfen Stellenbeschreibungen vor jeder Vermittlung auf Konformität.

BQFG

§§ 1–17

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse — wir koordinieren mit ZAB, Kammern und Landesbehörden.

PflBG

§§ 1, 40

Pflegeberufegesetz

Anerkennung und Berufserlaubnis für Pflegefachkräfte. Wir organisieren Kenntnisprüfungen und Anpassungslehrgänge.

BÄO

§§ 3, 10

Bundesärzteordnung

Approbation und Berufserlaubnis für Ärzte. Begleitung von Fachsprachprüfung bis Approbation.

MiLoG

§ 1

Mindestlohngesetz

Wir vermitteln keine Stelle unter dem gesetzlichen Mindestlohn — auch nicht bei Saisonarbeit oder Westbalkan-Anwerbung.

ArbZG

§§ 3, 4, 5

Arbeitszeitgesetz

Maximale Arbeits- und Ruhezeiten werden in jedem von uns vermittelten Vertrag eingehalten — Voraussetzung für die Vorabzustimmung der BA.

AÜG

Hinweis

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Wir sind kein Zeitarbeitsunternehmen. Die Arbeitsverhältnisse werden direkt zwischen Ihnen und der Fachkraft geschlossen.

DSGVO

EU 2016/679

Datenschutz-Grundverordnung

Personenbezogene Daten von Bewerbern und Arbeitgebern werden nach Art. 6, 13, 32 DSGVO verarbeitet — verschlüsselt, dokumentiert, mit AVV.

BDSG

ergänzend

Bundesdatenschutzgesetz

Nationale Konkretisierung der DSGVO. Unsere Verarbeitungsverzeichnisse und Aufbewahrungsfristen entsprechen § 26 BDSG.

KVKK

Türkei

Kişisel Verilerin Korunması Kanunu (TR)

Da unser operativer Sitz in Antalya liegt, gilt zusätzlich das türkische Datenschutzgesetz. Wir erfüllen beide Regimes parallel.

TMG

§§ 5, 55

Telemediengesetz

Anbieterkennzeichnung und Verantwortlichkeit für Online-Inhalte werden eingehalten. Siehe Impressum.

AGG

vollständig

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Auswahlentscheidungen erfolgen ausschließlich nach fachlichen Kriterien — frei von Diskriminierung nach Geschlecht, Herkunft, Religion oder Alter.

VIER ZUSICHERUNGEN

Was wir Ihnen schriftlich garantieren.

01

Tariflohn oder mehr

Kein vermittelter Mitarbeiter wird unter Tarif oder Mindestlohn beschäftigt — wir lehnen entsprechende Aufträge ab.

02

Keine Vermittlungsgebühr vom Bewerber

Bewerber zahlen nichts für die Vermittlung — sämtliche Kosten werden vom Auftraggeber getragen (IRIS-Standard).

03

Vollständige Dokumentation

Jeder Schritt ist auditierbar dokumentiert — von der Erstauswahl bis zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

04

Geprüfte Verträge

Jeder Arbeitsvertrag wird vor Versand an die Auslandsvertretung anwaltlich auf §-Konformität geprüft.

Hinweis: FachkräftePartner.de ist keine Personalleasing- bzw. Zeitarbeitsfirma nach AÜG. Wir vermitteln — der Arbeitsvertrag besteht direkt zwischen Ihnen und der Fachkraft.

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Compliance ist nicht Kür, sondern Pflicht.

Sprechen Sie uns an — wir zeigen Ihnen unsere Verfahrensdokumentation, AVV-Muster und Anwaltsnetzwerk im persönlichen Gespräch.

Direkt-Kontakt

Mo–Fr 09:00–18:00 (MEZ). Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten beantworten wir innerhalb des nächsten Werktags.

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