FEG
2020 / Reform 2023
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Rechtlicher Rahmen für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Wir wenden alle drei Säulen (Qualifikation, Erfahrung, Potenzial) regelkonform an.
COMPLIANCE & RECHTSSICHERHEIT
Internationale Anwerbung kann schiefgehen — wenn Verfahren, Verträge oder Datenschutz nicht stimmen. Hier erfahren Sie, an welchen Gesetzen wir uns konkret messen lassen.
UNSERE GRUNDSÄTZE
Jeder Arbeitsvertrag wird durch unsere Migrationsanwälte (Kanzleien in Berlin, München, Köln) auf AufenthG- und FEG-Konformität geprüft, bevor er an die Auslandsvertretung geht.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft jede Vermittlung auf Tariflohn, Arbeitsbedingungen und Marktverdrängung. Wir holen die Vorabzustimmung in jedem Verfahren ein.
Jeder von uns vermittelte Mitarbeiter besitzt einen gültigen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Wir lehnen Aufträge ab, die diese Standards nicht erfüllen.
Datentransfers zwischen Deutschland (Auftraggeber) und Türkei (Operations) erfolgen auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC) und technischen Schutzmaßnahmen nach Art. 46 DSGVO.
Unser Code of Conduct verbietet jede Form von Beschleunigungszahlungen, Bestechung oder unangemessenen Geschenken — insbesondere im Verkehr mit Behörden.
Wir folgen den IRIS-Standards (International Recruitment Integrity System) der IOM: keine Vermittlungsgebühren vom Bewerber, keine Schuldknechtschaft, faire Verträge.
RECHTLICHER RAHMEN
Eine vollständige Liste der Vorschriften, an denen sich jeder unserer Vorgänge orientiert. Sie können sich darauf verlassen: Wir kennen das Kleingedruckte und sparen Ihnen böse Überraschungen.
FEG
2020 / Reform 2023
Rechtlicher Rahmen für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Wir wenden alle drei Säulen (Qualifikation, Erfahrung, Potenzial) regelkonform an.
AufenthG
§§ 16a, 16d, 16f, 18a, 18b, 18c, 18d, 18g, 19c, 81a
Wir wählen den richtigen Aufenthaltstitel je nach Profil — von Ausbildung über Berufsausübung bis hin zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.
BeschV
alle Fassungen
Die BeschV regelt, welche Tätigkeiten Drittstaatler ausüben dürfen. Wir prüfen Stellenbeschreibungen vor jeder Vermittlung auf Konformität.
BQFG
§§ 1–17
Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse — wir koordinieren mit ZAB, Kammern und Landesbehörden.
PflBG
§§ 1, 40
Anerkennung und Berufserlaubnis für Pflegefachkräfte. Wir organisieren Kenntnisprüfungen und Anpassungslehrgänge.
BÄO
§§ 3, 10
Approbation und Berufserlaubnis für Ärzte. Begleitung von Fachsprachprüfung bis Approbation.
MiLoG
§ 1
Wir vermitteln keine Stelle unter dem gesetzlichen Mindestlohn — auch nicht bei Saisonarbeit oder Westbalkan-Anwerbung.
ArbZG
§§ 3, 4, 5
Maximale Arbeits- und Ruhezeiten werden in jedem von uns vermittelten Vertrag eingehalten — Voraussetzung für die Vorabzustimmung der BA.
AÜG
Hinweis
Wir sind kein Zeitarbeitsunternehmen. Die Arbeitsverhältnisse werden direkt zwischen Ihnen und der Fachkraft geschlossen.
DSGVO
EU 2016/679
Personenbezogene Daten von Bewerbern und Arbeitgebern werden nach Art. 6, 13, 32 DSGVO verarbeitet — verschlüsselt, dokumentiert, mit AVV.
BDSG
ergänzend
Nationale Konkretisierung der DSGVO. Unsere Verarbeitungsverzeichnisse und Aufbewahrungsfristen entsprechen § 26 BDSG.
KVKK
Türkei
Da unser operativer Sitz in Antalya liegt, gilt zusätzlich das türkische Datenschutzgesetz. Wir erfüllen beide Regimes parallel.
TMG
§§ 5, 55
Anbieterkennzeichnung und Verantwortlichkeit für Online-Inhalte werden eingehalten. Siehe Impressum.
AGG
vollständig
Auswahlentscheidungen erfolgen ausschließlich nach fachlichen Kriterien — frei von Diskriminierung nach Geschlecht, Herkunft, Religion oder Alter.
VIER ZUSICHERUNGEN
Kein vermittelter Mitarbeiter wird unter Tarif oder Mindestlohn beschäftigt — wir lehnen entsprechende Aufträge ab.
Bewerber zahlen nichts für die Vermittlung — sämtliche Kosten werden vom Auftraggeber getragen (IRIS-Standard).
Jeder Schritt ist auditierbar dokumentiert — von der Erstauswahl bis zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Jeder Arbeitsvertrag wird vor Versand an die Auslandsvertretung anwaltlich auf §-Konformität geprüft.
Hinweis: FachkräftePartner.de ist keine Personalleasing- bzw. Zeitarbeitsfirma nach AÜG. Wir vermitteln — der Arbeitsvertrag besteht direkt zwischen Ihnen und der Fachkraft.
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Sprechen Sie uns an — wir zeigen Ihnen unsere Verfahrensdokumentation, AVV-Muster und Anwaltsnetzwerk im persönlichen Gespräch.
Telefon
+90 530 247 73 83Mo–Fr 09:00–18:00 (MEZ). Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten beantworten wir innerhalb des nächsten Werktags.
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