FachkräftePartner.de

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Sammlung der Fragen, die deutsche Arbeitgeber im Erstgespräch am häufigsten stellen — strukturiert und ausführlich beantwortet.

Allgemein & Ablauf

Wie lange dauert es vom Erstgespräch bis zur Einreise?+

Realistisch sind 4–8 Monate. In Mangelberufen und mit dem beschleunigten Verfahren nach §81a AufenthG verkürzt sich der Zeitraum auf 3–4 Monate. Reglementierte Berufe wie Pflege oder Medizin liegen typischerweise bei 6–12 Monaten — der Engpass ist das Anerkennungsverfahren bei den Landesbehörden, nicht die Kandidatenauswahl.

Welche Berufsgruppen vermitteln Sie?+

Schwerpunkte sind Pflege (examinierte Pflegekräfte), Ärzte und Zahnärzte, Handwerk (Elektroniker, Schweißer, KFZ-Mechatroniker, Anlagenmechaniker SHK), Bau, Berufskraftfahrer (Klasse CE inkl. Modul 95), Gastronomie und Hotellerie, IT und Ingenieurwesen sowie Auszubildende für duale Berufsausbildungen. Auf Anfrage bauen wir auch spezialisierte Pools für andere Mangelberufe auf.

Aus welchen Ländern werben Sie an?+

Hauptmärkte sind die Türkei (unser operatives Hauptquartier), die Westbalkan-Staaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien), Zentralasien (Usbekistan, Kasachstan, Kirgisistan) und ausgewählte nordafrikanische Länder. Die Auswahl richtet sich nach Berufsgruppe, Sprachverfügbarkeit und Visa-Pfad.

Sind Sie ein Zeitarbeitsunternehmen?+

Nein, FachkräftePartner.de ist explizit kein Personaldienstleister nach AÜG. Die Arbeitsverträge bestehen direkt zwischen Ihnen und der vermittelten Fachkraft — Sie sind Direktarbeitgeber. Wir agieren als Vermittler und Migrationsbegleiter.

Kosten & Vergütung

Was kostet die Vermittlung?+

Unsere Vergütung ist erfolgsabhängig — Sie zahlen erst, wenn der vermittelte Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis tatsächlich antritt. Die konkrete Höhe richtet sich nach Berufsgruppe, Volumen und Ausbildungsbedarf. Im Erstgespräch geben wir Ihnen ein verbindliches Angebot. Es fallen keine Vorkasse, Setup-Gebühr oder monatlichen Pauschalen an.

Welche Kosten kommen zusätzlich auf uns zu?+

Externe Drittkosten: Visa-Gebühr (75 €), beschleunigtes Verfahren §81a (411 € einmalig), Übersetzungen und Beglaubigungen (200–800 € pro Vorgang), Anerkennungsgebühr (100–600 € je nach Behörde), Sprachprüfung des Bewerbers (150–250 €). Reisekosten zur Einreise trägt typischerweise der Mitarbeiter, optional Vorschuss durch Arbeitgeber.

Müssen wir Tariflohn zahlen?+

Wenn Ihr Betrieb tarifgebunden ist, ja. Andernfalls den ortsüblichen Lohn der jeweiligen Branche und Region — die Bundesagentur für Arbeit prüft das. Mindestlohn ist immer Pflicht. Wir vermitteln keine Stelle unter Tarif oder Mindestlohn.

Tragen wir das Risiko, wenn der Mitarbeiter nicht bleibt?+

Bei nachweislich vom Mitarbeiter zu vertretendem Ausscheiden binnen der ersten 6 Monate vermitteln wir kostenfrei einen Ersatz — die Vermittlungsgebühr fällt nicht erneut an. Drittkosten (Visa, Übersetzungen) sind nicht eingeschlossen. Details regelt der Rahmenvertrag.

Anerkennung & Sprache

Müssen Berufsabschlüsse zwingend anerkannt werden?+

Bei reglementierten Berufen wie Pflege, Medizin, Lehrern: ja. Bei nicht reglementierten Berufen: formal nicht — aber praktisch oft sinnvoll, weil es Vorabzustimmung der BA, Vergütung und Visa-Optionen erleichtert. Über die Westbalkan-Regelung können auch Tätigkeiten ohne Anerkennung erfolgen.

Welches Sprachniveau bringen Ihre Kandidaten mit?+

Standard ist B1 (telc, Goethe oder ÖSD). Für Pflege liefern wir B2-Pflegedeutsch, für Ärzte C1-Fachsprache. IT-Profile haben oft fließendes Englisch + A2/B1-Deutsch. Auf Wunsch bauen wir vor Einreise auf höhere Niveaus auf.

Was passiert, wenn die Kenntnisprüfung nicht bestanden wird?+

Wir organisieren eine Wiederholung oder einen Anpassungslehrgang an einer deutschen Berufsschule. Da unsere Kandidaten zuvor intensiv vorbereitet werden, liegt die Erstanbestehensquote bei über 90 %. Bei Nichtbestehen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Vermittlungskosten.

Visa & Recht

Welcher Aufenthaltstitel passt zu welchem Profil?+

§18a AufenthG für qualifizierte Beschäftigung mit anerkannter Berufsausbildung; §18b für Hochqualifizierte (häufig EU Blue Card); §18c für Forschung; §18g für IT-Profile mit Erfahrung statt Abschluss; §16a für Auszubildende; §16d zur Anerkennung; Westbalkan-Regelung über §26 Abs. 2 BeschV für sechs Westbalkan-Staaten.

Können Familienangehörige direkt mit einreisen?+

Ja, in fast allen Konstellationen. Bei §18a/b ist Familiennachzug ohne Wartezeit möglich, Sprachnachweis für Ehepartner entfällt bei der EU Blue Card. Wir koordinieren auf Wunsch auch die Familienvisa und unterstützen bei Schul- bzw. Kitaplatz-Suche.

Was ist das beschleunigte Verfahren §81a?+

Ein durch den Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde initiiertes Verfahren, das die Visa-Erteilung auf 3–4 Wochen verkürzt. Kosten: 411 € einmalig. Lohnt sich nahezu immer, wenn schnelle Stellenbesetzung priorisiert ist.

Brauchen wir einen Migrationsanwalt?+

Nein — wir bringen unser eigenes Anwaltsnetzwerk mit. Jeder Arbeitsvertrag wird vor Versand an die Auslandsvertretung anwaltlich auf §-Konformität geprüft. Bei besonders komplexen Konstellationen empfehlen wir auf Wunsch einen unabhängigen Anwalt.

Integration & Onboarding

Wer kümmert sich um Wohnung, Anmeldung, Bankkonto?+

Wir. Unser Integrations-Team in Antalya koordiniert mit deutschen Partnern vor Ort: Wohnungssuche, Mietvertrag, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Steuer-ID, Bankkonto, Krankenversicherung. Das alles findet in den ersten 14 Tagen nach Einreise statt — Sie können direkt mit dem Onboarding starten.

Bieten Sie Sprachkurse nach Einreise?+

Ja. Auf Wunsch organisieren wir B1→B2 oder B2→C1 Aufbaukurse — entweder am Standort oder online. Das ist besonders bei Pflege und Medizin sinnvoll, wo Sprachkompetenz sich aktiv im Berufsalltag entwickelt.

Wie lange dauert Ihre Betreuung nach Einreise?+

Standard ist 6 Monate Hotline-Support, in dem wir bei Behörden, Vertragsfragen oder Konflikten unterstützen. Auf Wunsch verlängerbar. Auch nach Vertragsende bleiben wir Ansprechpartner für Aufenthaltsverlängerungen, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung.

Datenschutz & Compliance

Wie behandeln Sie unsere Daten und die der Bewerber?+

Strikt nach DSGVO und KVKK. Datentransfers zwischen Deutschland und Türkei laufen auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC). Bewerber- und Arbeitgeberdaten werden verschlüsselt übertragen, dokumentiert verarbeitet und nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Schließen Sie eine AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)?+

Ja, in jedem Vertrag. Auf Wunsch übersenden wir vorab unser Muster zur Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten.

Verlangen Sie Vermittlungsgebühren von den Bewerbern?+

Niemals. Das wäre sowohl rechtlich problematisch (AÜG, AÜGDV) als auch ein Verstoß gegen den IRIS-Standard (International Recruitment Integrity System) der IOM. Sämtliche Vermittlungskosten trägt der Arbeitgeber.

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Im 30-minütigen Erstgespräch beantworten wir alles — auch Fragen zu sehr spezifischen Konstellationen.

Direkt-Kontakt

Mo–Fr 09:00–18:00 (MEZ). Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten beantworten wir innerhalb des nächsten Werktags.

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