Gastronomie & Hotel
Köche, Servicekräfte und Hotelfachkräfte für Ihre Häuser
Vorbereitete Gastronomie-Profis mit deutschem Service-Standard, gastronomischem Deutsch und HACCP-Kompetenz — von Stadt-Hotels bis Sterne-Restaurants.
Die Gastronomie- und Hotelleriebranche steht unter besonderem Personaldruck. Wir vermitteln ausgebildete Köche, examinierte Restaurantfachkräfte und Hotelfachfrauen/-männer mit relevanter Berufserfahrung. Vor Einreise durchlaufen alle Kandidaten eine Branchenschulung: deutsches Service-Verständnis, HACCP, Hygienestandards, gastronomische Fachbegriffe.
Qualifikationen, die wir liefern
Unsere Kandidaten durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren — fachlich, sprachlich und persönlich.
Berufsbilder
- Koch / Beikoch (warme & kalte Küche)
- Restaurantfachfrau/-mann
- Hotelfachfrau/-mann
- Rezeptionist / Reservierungskraft
Qualifikation
- Anerkannte Berufsausbildung oder ≥ 3 Jahre Berufserfahrung
- HACCP-Schulung absolviert
- Erfahrung in à la carte / Buffet / Bankett
- Internationale Küche möglich (italienisch, türkisch, asiatisch, etc.)
Sprache
- B1-Deutsch (Service-Kommunikation)
- Branchen-Vokabular (Speisekarte, Gästedialog)
- Englisch-Grundkenntnisse für internationale Gäste
- Pre-Departure-Service-Training
Ihr Weg zur passenden Fachkraft
- 01
Bedarfsklärung
Hauskategorie, Service-Standard, Schichten, Saison-Spitzen, Unterkunft (Mitarbeiter-Wohnen).
- 02
Auswahl
Profile mit Berufserfahrung, Sprachzertifikat, Service-Demo per Video.
- 03
Probearbeit (optional)
Wir organisieren ein bezahltes Schnupper-Wochenende — oft entscheidend für die Bindung.
- 04
Anerkennung & Einreise
Berufsanerkennung (IHK), Visum §18a/Westbalkan, Anreise — typisch 3–6 Monate.
RECHTLICHER RAHMEN
Gastronomie und Westbalkan-Regelung
Für Köche und Servicekräfte aus Westbalkan-Ländern gilt eine vereinfachte Anwerbung — auch ohne formale Berufsanerkennung. Für andere Drittstaaten erfolgt die Vermittlung über §18a AufenthG mit IHK-Anerkennung der Berufsausbildung.
- Westbalkan-Regelung für AL, BA, XK, ME, MK, RS
- §18a AufenthG mit Berufsanerkennung
- Saisonarbeit für bis zu 8 Monate möglich
- Mitarbeiter-Wohnen wird durch uns mit organisiert
Häufige Fragen
Sind Mitarbeiter-Unterkünfte gesetzlich vorgeschrieben?+
Nicht generell, aber bei Saisonarbeitern und in ländlichen Regionen ist das oft Voraussetzung der Bundesagentur für Arbeit. Wir prüfen das im Vorfeld und beraten zu Standards.
Welche Küchen vermitteln Sie hauptsächlich?+
Wir haben Köche mit Erfahrung in deutscher, mediterraner, türkischer und asiatischer Küche. Auf Wunsch suchen wir gezielt nach bestimmten Spezialisierungen (Sushi, Pizza, vegane Küche).
Können Sie auch Hilfskräfte für die Saison vermitteln?+
Ja, im Rahmen von Saisonarbeitsverträgen (3–8 Monate) und der Westbalkan-Regelung. Sprechen Sie uns an — wir prüfen die aktuelle Quotenlage.
JETZT STARTEN
Bereit, Ihren Personalbedarf zu decken?
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihren Bedarf und schlagen Ihnen vorqualifizierte Kandidaten vor — innerhalb von 5 Werktagen.
Direkt-Kontakt
Telefon
+90 530 247 73 83
Mo–Fr 09:00–18:00 (MEZ). Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten beantworten wir innerhalb des nächsten Werktags.