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Ausbildung (Azubis)

Auszubildende aus dem Ausland für duale Berufsausbildung

Motivierte junge Erwachsene mit B1-Deutsch und Schulabschluss — bereit, in 3 Jahren zu Ihrer eigenen Fachkraft zu werden.

Die duale Ausbildung ist Deutschlands Erfolgsmodell — und sie wird zunehmend international gedacht. Wir vermitteln Auszubildende aus Drittstaaten mit B1-Deutschkenntnissen und Schulabschluss, die in deutschen Betrieben drei Jahre lang ausgebildet werden möchten. Vorteil für Sie: Sie investieren früh, formen Ihre eigene Fachkraft und bauen Loyalität auf — Verbleibsquoten nach der Ausbildung liegen bei über 80 %.

Qualifikationen, die wir liefern

Unsere Kandidaten durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren — fachlich, sprachlich und persönlich.

Profil unserer Azubis

  • Alter typisch 18–25 Jahre
  • Schulabschluss (mind. mittlere Reife äquivalent)
  • B1-Deutsch (telc/Goethe), motiviert auf B2
  • Praktische Vorerfahrung im Berufsfeld erwünscht

Bevorzugte Ausbildungsberufe

  • Pflegefachfrau/-mann (3 Jahre)
  • Mechatroniker, Elektroniker, Anlagenmechaniker
  • Hotel- & Restaurantfachkraft, Koch
  • Fachkraft für Lagerlogistik

Was wir liefern

  • Vor-Ausbildung im Heimatland (Sprache + Berufsorientierung)
  • Ausbildungsvisum nach §16a AufenthG
  • Wohnung, Anmeldung, Sozialversicherung
  • Mentoring während der Ausbildung

Ihr Weg zur passenden Fachkraft

  1. 01

    Bedarfsplanung

    Wie viele Azubis pro Jahr? Welche Berufe? Welche Sprachstufe zu Ausbildungsbeginn?

  2. 02

    Auswahl & Sprachkurs

    Wir wählen Kandidaten und führen 6–9 Monate Pre-Departure-Sprachkurs auf B1.

  3. 03

    Ausbildungsvertrag

    Sie unterzeichnen den Ausbildungsvertrag — die Vorabzustimmung holen wir ein.

  4. 04

    Visum & Anreise

    Visumantrag §16a, Einreise zum Ausbildungsbeginn — Vorlauf 8–12 Monate.

RECHTLICHER RAHMEN

§16a AufenthG — Aufenthalt zur Berufsausbildung

Auszubildende reisen mit einem Aufenthaltstitel nach §16a AufenthG ein. Voraussetzung: Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Betrieb, B1-Deutsch und gesicherter Lebensunterhalt. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt der Wechsel zur Fachkraft-Aufenthaltserlaubnis nach §18a.

  • 3 Jahre Ausbildungsdauer in vollem Umfang gesichert
  • Übergang zu §18a nach Ausbildungsabschluss
  • Niederlassungserlaubnis 2 Jahre nach Übergang
  • Werkstudenten-Job (10 Std/Woche) erlaubt

Häufige Fragen

Was kostet uns die Ausbildung eines internationalen Azubis?+

Die Ausbildungsvergütung folgt dem Tarif (in Deutschland zwischen 700–1.200 € im 1. Lehrjahr). Vermittlungskosten zahlen Sie nur einmalig bei erfolgreicher Anreise — keine laufenden Gebühren.

Was passiert, wenn der Azubi die Ausbildung abbricht?+

Bei nachweislich verschuldeten Abbrüchen vor Ablauf der ersten 12 Monate vermitteln wir kostenfrei einen Ersatz. Details regelt der Rahmenvertrag.

Müssen die Azubis im Heimatland einen Schulabschluss haben?+

Ja — meist äquivalent zur deutschen mittleren Reife. Wir prüfen das im ZAB-Verfahren bzw. anhand der ANABIN-Datenbank.

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Mo–Fr 09:00–18:00 (MEZ). Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten beantworten wir innerhalb des nächsten Werktags.

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