Das beschleunigte Verfahren nach §81a AufenthG verkürzt das Visumverfahren auf 3–4 Wochen — wenn die Voraussetzungen stimmen. Schritt-für-Schritt-Erklärung für Arbeitgeber.
Was leistet §81a AufenthG?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a Aufenthaltsgesetz ist ein Sonderweg, der die Bearbeitungsdauer eines Visumantrags drastisch reduziert. Statt der üblichen 8–12 Wochen kann das Visum bei einem reibungslosen Ablauf binnen 3–4 Wochen erteilt werden. Voraussetzung: Der Arbeitgeber stellt im Vorfeld bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einen Antrag auf das beschleunigte Verfahren.
Wer kann das Verfahren nutzen?
§81a steht allen Arbeitgebern offen, die qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten anwerben — sowohl für reglementierte als auch nicht reglementierte Berufe. Es eignet sich besonders, wenn schnelle Stellenbesetzung priorisiert ist (z.B. saisonale Engpässe, kritische Projekte, Schichtersatz).
Ablauf in fünf Schritten
1. Arbeitgeber unterzeichnet Antrag auf beschleunigtes Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde (Wohnort des künftigen Mitarbeiters in DE).
2. Ausländerbehörde startet die Anerkennung und holt parallel die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein.
3. Nach Erteilung der Vorabzustimmung erhält der Mitarbeiter einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung — meist innerhalb von 2 Wochen.
4. Visumantrag wird vor Ort gestellt, beglaubigte Dokumente liegen bereits bei.
5. Das Visum wird in der Regel innerhalb von 3 Wochen ab Antragstellung erteilt.
Kosten und Aufwand
Für das beschleunigte Verfahren fällt eine zusätzliche Gebühr von 411 € an, zu zahlen vom Arbeitgeber. Im Verhältnis zu den Kosten unbesetzter Stellen ist das nahezu immer wirtschaftlich. Wir koordinieren das Verfahren von Antragstellung bis Visa-Erteilung und entlasten Ihre HR-Abteilung vollständig.