Die Chancenkarte ist die größte Innovation der FEG-Reform: Punktesystem, einreisen ohne Vertrag, ein Jahr Zeit. Wie Arbeitgeber davon profitieren.
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte (offizieller Name: Aufenthaltserlaubnis nach §20a AufenthG) ist seit Juni 2024 das neue Vehikel, mit dem qualifizierte Drittstaatler nach Deutschland einreisen können — ohne dass bereits ein konkretes Stellenangebot vorliegt. Die Karte basiert auf einem Punktesystem mit sechs Kriterien.
Das Punktesystem im Überblick
Mindestens 6 Punkte sind erforderlich. Punkte werden vergeben für: Anerkannter Berufsabschluss (4 Punkte) oder Teilanerkennung (3), Berufserfahrung (1–3), Sprachkenntnisse (1–3 nach Niveau), Alter unter 35 (2), Deutschland-Bezug (1, z.B. früherer Studienaufenthalt), Ehepartner mit Anerkennung (1).
Die Karte gilt für 12 Monate. In dieser Zeit dürfen Inhaber 20 Stunden/Woche arbeiten oder Probearbeiten leisten — die ideale Brücke zur Festanstellung.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Die Chancenkarte verschiebt das Risiko: Bewerber kommen ohne Vorabverpflichtung, Arbeitgeber können sie persönlich kennenlernen, kurzes Probearbeiten organisieren, dann den Arbeitsvertrag aushandeln. Im Erfolgsfall erfolgt der Wechsel zur regulären Aufenthaltserlaubnis nach §18a/b ohne Ausreise.
Wir vermitteln seit 2024 Chancenkarten-Inhaber an deutsche Betriebe — als kostengünstigerer Erstkontakt mit deutlich verkürzter Auswahlphase.
Risiken und Grenzen
Die Karte erfordert einen Lebensunterhaltsnachweis für 12 Monate (ca. 12.000 €) oder ein Sperrkonto. Nicht alle qualifizierten Bewerber können das vorweisen. Außerdem kann die Karte nicht verlängert werden — wer in 12 Monaten keine Stelle findet, muss ausreisen.