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Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024: Was Arbeitgeber wissen müssen

7 Min. Lesezeit

Die Reform 2023 hat die Anwerbung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten radikal vereinfacht. Drei Säulen, neue Schwellen, klare Vorteile — ein Praxisleitfaden für HR und Geschäftsführung.

Drei Säulen — drei Wege zur Fachkraft

Mit der Reform 2023 hat der Gesetzgeber das deutsche Einwanderungsrecht für Fachkräfte aus Drittstaaten grundlegend modernisiert. Die zentrale Neuerung: Drei voneinander unabhängige Wege bestimmen, wie eine ausländische Fachkraft nach Deutschland einreisen darf.

Die Qualifikationssäule richtet sich an Personen mit anerkanntem Berufsabschluss — etwa examinierte Pflegekräfte, ausgebildete Handwerker oder Hochschulabsolventen. Die Erfahrungssäule öffnet den Weg für Fachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einem nicht reglementierten Beruf, ohne dass eine formale Anerkennung erforderlich ist. Die Potenzialsäule — bekannt als Chancenkarte — erlaubt qualifizierten Bewerbern die Einreise zur Arbeitssuche, basierend auf einem Punktesystem.

Was sich für Arbeitgeber konkret geändert hat

Die wichtigsten Erleichterungen aus Sicht des Arbeitgebers: Die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit ist für viele Berufsgruppen vollständig entfallen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG kann den Visumprozess auf 3–4 Wochen verkürzen. Zudem dürfen Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss in jeder qualifizierten Beschäftigung arbeiten — nicht nur im erlernten Beruf.

Auch der Familiennachzug wurde erleichtert: Ehepartner und minderjährige Kinder können von Beginn an mit einreisen, ohne Wartezeit oder Sprachnachweis (außer bei der EU Blue Card).

Neue Gehaltsschwellen für die EU Blue Card

Die EU Blue Card bleibt der attraktivste Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte. 2024 liegt die reguläre Mindestgehaltsschwelle bei 48.300 € brutto/Jahr, in Mangelberufen (IT, Ingenieurwesen, Mathematik, Medizin) bei 43.759,80 €. Wer ein Beschäftigungsangebot in einem der gefragten Bereiche vorweist, profitiert von einer extrem schnellen Bearbeitung und einer Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten — sofern Deutschkenntnisse auf B1-Niveau vorliegen.

Fazit: Die rechtlichen Hürden sind so niedrig wie nie

Wer als Arbeitgeber zögert, weil das Verfahren früher kompliziert war, verkennt die heutige Realität. Mit der richtigen Vorbereitung — anerkannter Abschluss, sauberer Arbeitsvertrag, Vorabzustimmung der BA — sind 3 bis 6 Monate vom Erstkontakt bis zur Einreise völlig realistisch. Wir bei FachkräftePartner.de begleiten den kompletten Weg, prüfen jede Säule auf Anwendbarkeit und holen die schnellste verfügbare Visa-Option für Sie heraus.

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