Vermittlungspauschale, Visa-Gebühren, Übersetzungen, Anerkennung, Sprachkurse, Wohnungssuche — alle Kostenblöcke der internationalen Anwerbung im Detail.
Die Vermittlungspauschale
Der größte Posten ist die Vergütung des Vermittlers. Üblich sind 2–3 Bruttomonatsgehälter pro vermittelter Stelle, fällig erst bei tatsächlichem Antritt. Bei einer Pflegefachkraft mit 3.500 € Brutto sind das 7.000–10.500 € pro Person. Bei Volumen-Verträgen ab 5+ Stellen pro Jahr deutliche Rabatte verhandelbar.
Externe Drittkosten
Diese Kosten fließen nicht an den Vermittler, sondern an Behörden und externe Dienstleister:
• Visa-Gebühr: 75 € pro Antrag
• Beschleunigtes Verfahren §81a: 411 € einmalig
• Übersetzungen + Beglaubigungen: 200–800 € pro Vorgang
• Anerkennungsgebühr Behörde: 100–600 €
• Sprachprüfung Bewerber: 150–250 €
• Apostille / Konsulat-Termine: 50–200 €
Optionale Zusatzleistungen
Pre-Departure-Sprachkurs auf höheres Niveau: 1.000–3.000 € (oft im Vermittlungspaket enthalten).
Wohnungssuche: 800–1.500 € pro Mitarbeiter.
Onboarding-Begleitung Anwalt: 500–2.000 € auf Wunsch.
Familiennachzug-Koordination: 1.500–3.000 € pro Familie.
Was kostet es <em>nicht</em>?
Bei seriösen Vermittlern (IRIS-Standard): keine Vorkasse, keine monatlichen Pauschalen, keine Setup-Gebühr, keine Vermittlungsgebühr vom Bewerber. Wenn das doch verlangt wird — Hände weg.
Wann lohnt sich das wirtschaftlich?
Eine Pflegefachkraft mit 3.500 € Brutto erwirtschaftet typischerweise 8.000–12.000 € Wertschöpfung/Monat. Bei 6 Monaten Engpass entstehen 27.000–51.000 € Verlust. Eine Vermittlung für 9.000 € amortisiert sich innerhalb von 1,5 bis 2 Monaten. Unser ROI-Rechner zeigt die individuelle Rechnung.