Die Westbalkan-Regelung erlaubt deutschen Arbeitgebern, Mitarbeiter aus sechs Ländern zu beschäftigen — auch ohne formale Berufsausbildung. Ein wertvolles Instrument bei Hilfs- und angelernten Tätigkeiten.
Was ist die Westbalkan-Regelung?
Die Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV) ist ein liberalisiertes Anwerbungsinstrument, das Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Im Gegensatz zum regulären Fachkräfterecht ist keine formale Berufsausbildung erforderlich — jede Beschäftigung ist möglich, sofern Tariflohn und Arbeitsbedingungen stimmen.
Quotenregelung 2024
Die Westbalkan-Regelung ist quotiert. Aktuell sind 50.000 Zustimmungen pro Jahr möglich, verteilt auf die sechs Länder. Die Quote wird laufend ausgenutzt — frühe Antragstellung lohnt sich. Wir kennen die Auslastungssituation aller Länder in Echtzeit und beraten zur optimalen Strategie.
Geeignete Berufsbilder
Die Regelung ist besonders wertvoll für: Bauhandwerk (auch ohne Anerkennung), Gastronomie- und Hotelhilfskräfte, Lager- und Transportlogistik, Reinigung und Facility Management, landwirtschaftliche Tätigkeiten, Saisonarbeit. Auch qualifizierte Fachkräfte können diese Regelung nutzen, wenn die formale Anerkennung Zeit kostet.
Vorteile für Arbeitgeber
Drei zentrale Vorteile: Erstens, kein Anerkennungsverfahren — das spart 3–6 Monate. Zweitens, Vorabzustimmung der BA erfolgt zügig, da die Vorrangprüfung entfällt. Drittens, kulturelle und sprachliche Nähe — viele Bewerber haben familiäre Bindungen nach Deutschland und sprechen gutes Deutsch.
Wichtig: Trotz vereinfachtem Verfahren muss der Arbeitgeber Tariflohn oder den ortsüblichen Lohn zahlen. Die BA prüft das streng. Schwarzarbeit, Lohndumping oder Scheinverträge führen zur sofortigen Verweigerung der Vorabzustimmung — und setzen den gesamten Pool aufs Spiel.